Die Dokumentation
Um die Qualität einer (Projekt-)Arbeit in der Bundesjury bewerten zu können, muss im wesentlichen auf die Dokumentation des Projektunterrichts zurückgegriffen werden – das heißt eine umfassende und aussagekräftige Projektdokumentation ist bei der Realisierung von Unterrichtsprojekten unerlässlich und von entscheidender Bedeutung!
Die eingereichte Dokumentation soll in zwei Teile gegliedert sein:
- eine Projektaufarbeitung durch die involvierte/n Lehrperson/en und
- eine Darstellung aus Sicht der Schüler/innen.
Die Anforderungen an eine gelungene Projektdokumentation umfassen kurz die unten angegebenen Punkte:
Dokumentation durch die Lehrpersonen:
- Einführung in das Thema
- Entwicklung von der »Idee« zum »Projekt«
- Projektziel (inhaltlich, pädagogisch)
- Projektablauf (was, wann, wie) / Prozessbegleitung
- (soziale) Lernprozesse für die beteiligten Schüler/innen
- Herausforderung (inhaltlich, organisatorisch, kreativ, technisch)
- Arbeitsverteilung, Durchführung
- Erfolge / schwierige Momente
- Akzeptanz (intern, extern)
- Einsatz im Unterricht
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenfassung
Beschreibung durch die Schüler/innen / Portfolio:
- Beschreibung des Projektes / des Projektablaufes (Entstehungsgeschichte, Motivationen, Hintergründe, Lern-Inhalte)
- soziale Lernprozesse durch die Teamarbeit
- Kommentare wie Anekdoten, Highlights, ... sowohl von Schüler/innen, Lehrer/innen, als auch Partner/innen
Als Anregung kann über die Homepage ein kurzer Projektleitfaden abgerufen und downgeloadet werden.